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Externenprüfung Kinderpflege
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Externenprüfung Kinderpflege

Hier finden Sie im Überblick Informationen zur Externenprüfung als „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in". Für weitere und eingehendere Informationen wenden Sie sich bitte unter dem Betreff „Externenprüfung“ per Email an die Fachbetreuerin Kinderpflege, Frau Studiendirektorin Eva Amann amann.eva(at)bsz-regensburg.de und geben Sie Ihre Postanschrift an. Sie werden dann im Oktober schriftlich zu einem Informations- und Vorbereitungsseminar eingeladen.

Anmeldung

Der vollständige, mit allen Unterlagen versehene Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung als „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in" ist bis spätestens 1. März des jeweiligen Schuljahres an der Berufsfachschule für Kinderpflege Regensburg einzureichen.

Was dem Antrag beizufügen ist, können Sie §49, Absatz 2 der Schulordnung der Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege entnehmen.

Die Schulleiterin des BSZ Regensburger Land entscheidet über die Zulassung und teilt die Entscheidung den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mit (§ 49 BFSOHwKiSo). .