Erforderliche Unterlagen
Für die Zulassung zur Externenprüfung Kinderpflege sind folgende Unterlagen (Eingang bis 01. März des jeweiligen Jahres) erfoderlich:
1. ein lückenloser Lebenslauf, der die Daten des Schulbesuchs enthalten muss sowie genaue Auflistungen der beruflichen Tätigkeiten insbesondere die im Bereich der Kinderpflege durchgeführten (bitte jeweils mit Bestätigungen belegen!!),
2. das Abschluss- oder Austrittszeugnis der zuletzt besuchten Schule in beglaubigter Abschrift
(mindestens erfolgreicher Hauptschulabschluss),
3. die Nachweise über die erforderliche Vorbildung (s.o.),
4. ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein soll und ausweist, dass der Bewerber für den gewählten Beruf geeignet ist,
5. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Ergebnis sich der Bewerber schon einmal der Abschlussprüfung an der BFS für Kinderpflege unterzogen hat,
6. eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet und welche Lehrbücher er dabei benutzt hat,
7. bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch ein amtliches Führungszeugnis.