Nach Art 2 BayEUG sind alle Schulen in Bayern aufgefordert, vertrauensvoll mit den Bildungs- und Erziehungspartnern zusammenzuarbeiten; das bedeutet für unsere Schule mit den
· Eltern (vor allem der Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen)
· Betrieben (in der Berufsschule) bzw. Praktikumsstellen (in den Berufsfachschulen)
· Einrichtungen der Jugendhilfe, Arbeitsagentur …
Ziel ist, die Auszubildenden umfassend zu unterstützen, so dass sie ihre Berufsausbildung erfolgreich abschließen und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden.
Derzeit enthält unser schulspezifisches Qualitätsverständnis (SQV) folgende Ziele, die wir in diesem Bereich anstreben:
Eine Befragung der Betriebe, Praktikumseinrichtungen und Eltern (Fokusevaluation) 2015 wird unsere Stärken und Schwächen in diesem Bereich verdeutlichen und uns Grundlage bieten für eine systematische Verbesserung und Weiterentwicklung in der Zusammenarbeit.